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Pflege in der Urlaubszeit?

Dank Verhinderungspflege sind Angehörige in besten Händen

Wenn Pflegepersonen verhindert sind – zum Beispiel durch Urlaub oder Krankheit – besteht Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege durch die Pflegkasse.

Pause von der Pflegearbeit

Für die Zeit der Abwesenheit können Angehörige in eines unserer Pflegeheime einziehen. Ebenso können Mitarbeitende unserer ambulanten Diakonie-Stationen nach Hause kommen. Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Verhinderungspflege bis max. 1612 Euro pro Kalenderjahr.

Voraussetzungen dafür sind:

  • der/die Pflegebedürftige wurde mindestens sechs Monate von einer Pflegeperson Zuhause gepflegt
  • ein Pflegegrad existiert seit sechs Monaten
  • eine oder mehrere Personen sind bei der Kasse als Pflegepersonen registriert
  • die häusliche Pflege kann durch die eigetragene(n) Pflegeperson(en) zu einer bestimmten Zeit nicht sichergestellt werden

Nimmt der/die Pflegebedürftige bereits Pflegesachleistungen einer Diakonie-Station in Anspruch, können diese und die Verhinderungspflege kombiniert werden. Dadurch profitieren Pflegebedürftige von zusätzlichen Leistungen der Diakonie-Station, ohne dass Kosten entstehen oder Geld des Pflegegrades gekürzt wird. Auch Leistungsbeträge aus der Kurzzeitpflege können für die Verhinderungspflege genutzt werden.
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!

Kontakt: Diakonie-Pflege Simeon gGmbH
Telefon: 030/347489113
E-Mail: pflege@diakoniewerk-simeon.de

Weitere Informationen auf den Webseiten der Diakonie Deutschland sowie beim Bundesgesundheitsministerium.