Der Diakonische Rat ist das höchste Aufsichtsgremium des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (DWBO) und wird von allen Mitgliedern des DWBO für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt sowie durch berufene Mitglieder besetzt. Der Diakonische Rat berät über diakonische Fragen von grundsätzlicher Bedeutung.
Der Diakonische Rat ist zuständig für die Bestellung und Abberufung des Vorstandes des DWBO und beaufsichtigt seine Arbeit. Als Verwaltungsrat überwacht er die Wirtschaftsführung (Wirtschaftsplan und Jahresabschluss) und entscheidet über die Neuaufnahme von Mitgliedern bzw. den Ausschluss von Mitgliedern. Seine 21 Mitglieder tagen in der Regel fünfmal im Jahr.