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Schwangerschaftsberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung

in Neukölln und Lübben

Sie sind schwanger. Plötzlich ist alles anders. Vieles bewegt Sie und Sie haben Fragen? Das Angebot der Schwangerschaftsberatung umfasst eine Fülle an Informationen, Beratung, Hilfe und Unterstützung rund um Schwangerschaft und Geburt. Eine Geburt ist ein Ereignis, aus dem sich weiterer Beratungsbedarf ergeben kann. Sie können sich deshalb gern auch nach der Geburt Ihres Kindes an uns wenden. In Lübben bieten wir außerdem Frühe Hilfen an und begleiten Eltern und Elternteile nach Tod eines Kindes während der Schwangerschaft sowie bei und nach der Geburt.

Wir sind staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen, mit erfahrenen und für die Schwangerschaftskonfliktberatung ausgebildeten Fachkräften.

Unsere Beratung ist ergebnisoffen, vertraulich und auf Wunsch auch anonym. Sie ist unabhängig von Konfession und Herkunft. Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Beratung ist für Sie kostenlos.


Beratung, Hilfe und Unterstützung in der Schwangerschaft

Wir sind für Sie da. Wir beraten Frauen, Männer, Jugendliche und Familien. Sie können alleine, als Paar oder mit einer Person Ihres Vertrauens zu uns kommen. Die Beratung ist kostenlos. Als anerkannte Beratungsstellen nehmen wir unter anderem Anträge für die Bundesstiftung "Mutter und Kind" und in Lübben für die "Hilfe für Familien in Not-Stiftung des Landes Brandenbrug" auf. Wir beraten zu:

  • Informationen zu gesetzlichen Bestimmungen,  wie  Mutterschutz, Elternzeit, Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht
  • Informationen zu finanziellen Hilfen, wie Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindergeld , Bürgergeld
  • Beantragung von Stiftungsmitteln für die Babyerstausstattung (Stiftung Hilfe für die Familie)
  • Hilfsangebote im Umgang mit Behörden
  • Empfängnisverhütung nach der Geburt

Weiterreichende Informationen finden Sie auch unter:


Beratung, Hilfe und Unterstützung im Schwangerschaftskonflikt

Wir nehmen uns Zeit. Wir geben Ihnen Raum, Ihre Gedanken und Gefühle in Ihrer ganzen Widersprüchlichkeit auszudrücken. Wir unterstützen Sie dabei eine Entscheidung zu treffen, mit der Sie auch später noch einverstanden sein können. Grundlage des evangelischen Beratungsverständnisses ist ein offener, von Vertrauen getragener Prozess des Verstehens und Klärens, ohne jede Form von Überredung, moralischer Belehrung oder gar Schuldzuweisung. Wir beraten und begleiten zu folgenden Themen:

  • Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB mit Ausgabe des Beratungsscheines
  • Informationen über gesetzliche Bestimmungen, öffentliche und finanzielle Hilfen
  • Medizinische Informationen zum Schwangerschaftsabbruch
  • Empfängnisverhütung
  • Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch

Beratungsregelung

In Deutschland ist unter Einhaltung der Beratungsregelung ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich möglich, wenn:

  • der* Ärzt*in die Bescheinigung einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB nachgewiesen wird.
  • die Beratung mindesten 3 Tage vor dem Eingriff erfolgt
  • die schwangere Frau den Abbruch verlangt
  • die Schwangerschaft  innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis durch eine*n Ärzt*in abgebrochen wird

Weiterreichende Informationen finden Sie auch unter: