You are here:

Jugendhilfestation Neukölln

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Die Jugendhilfestation Neukölln unterstützt, berät, informiert und vermittelt, wenn Eltern oder Sorgeberechtigte Hilfe bei der Erziehung ihrer Kinder benötigen. Es besteht ein Rechtsanspruch auf diese Erziehungshilfe, den die Familien, das Jugendamt und die Jugendhilfestation gemeinsam durchsetzen.

Welche Erziehungshilfen kann ich von der Jugendhilfestation erwarten?

Wir unterstützen im Alltag, beraten in Krisen und bei Herausforderungen und informieren und vermitteln.

Alltagspädagogische Unterstützung

Wir helfen, Ihren Alltag zu strukturieren. Zudem üben wir mit Ihnen den Haushalt zu führen und Ihr Geld zu verwalten - Dinge, die Sie im Leben immer wieder gebrauchen können. Wir geben Ihnen Anregung, was Sie in Ihrer Frezeit unternehmen können und wie Sie und Ihre Kinder besser lernen können, wenn Ihnen das schwerfällt. Wir begleiten auch bei der Wohnungssuche, bei Gängen zum Amt oder bei Kita- und Schulgesprächen.

Beratungsgespräche

Im Leben läuft nicht immer alles rund. Sie haben Fragen zur Erziehung, stecken mit Ihrer Partnerschaft in einer Krise oder überlegen, sich zu trennen? Mit uns können Sie darüber sprechen. Wir beraten und unterstützen auch im Falle von Erkrankungen oder Problemen in der Familie. Gemeinsam mit Ihnen arbeiten wir an "den nächsten Schritten", so dass Sie sich wieder handlungsfähiger fühlen.

Information und Vermittlung

Wir informieren Sie darüber, welche Rechte und Pflichten Sie als Eltern im Berliner Schulsystem haben. Wir können auch Hausaufgabenbetreuungen vermitteln oder Kontakt zu Schulstationen herstellen. Auch bei Fragen zu Aufenthaltsrecht oder medizinischer Versorgung können wir Ihnen weiterhelfen.

Sprechen Sie uns einfach an, unsere Hilfe ist individuell und richtet sich danach, mit welchen Fragen und Bedürfnissen Sie zu uns kommen.

Rechtsgrundlage
  • § 18 SGB VIII Begleiteter Umgang
  • § 27,3 SGB VIII Aufsuchende Familientherapie
  • § 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft
  • § 31 SGB VIII Familienhilfe
  • § 35 SGB VIII Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung

Fotos © Diakoniewerk Simeon/Birte Zellentin