Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Gesundheitszentrum
in Neukölln
Schwangerschaftsberatung
Wir sind eine staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle, mit erfahrenen und für die Schwangerschaftskonfliktberatung ausgebildeten Fachkräften.Unsere Beratung ist ergebnisoffen, vertraulich und auf Wunsch auch anonym. Sie ist unabhängig von Konfession und Herkunft. Die Beratung ist für Sie kostenlos.
Schwangerschaft bedeutet Veränderung. Es gibt viele Fragen zu klären und Vorbereitungen zu treffen. Wir begleiten und unterstützen Sie während und nach der Schwangerschaft.
Wir beraten zu:
- Informationen zu gesetzlichen Bestimmungen, wie Mutterschutz und Beschäftigungsverbot, Elternzeit, Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht
- Informationen zu finanziellen Hilfen, wie Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindergeld, Bürgergeld
- Beantragung von Stiftungsmitteln für die Babyerstausstattung (Stiftung Hilfe für die Familie)
- Hilfsangebote im Umgang mit Behörden
- Empfängnisverhütung nach der Geburt
Weiterreichende Informationen finden Sie auch unter:
Schwangerschaftskonfliktberatung
Wir unterstützen und beraten bei der persönlichen Entscheidungsfindung für oder gegen die Schwangerschaft. Wir bieten Raum für widersprüchliche Gefühle unter Anerkennung der Selbstbestimmung und Verantwortung der schwangeren Person.
Sie können alleine, als Paar oder mit einer Person Ihres Vertrauens zu uns kommen.
Die Beratung bildet die gesetzliche Vorrausetzung für einen Schwangerschaftsabbruch nach §218 StGB und beinhaltet:
- Schwangerschaftskonfliktberatung nach §219 StGB mit Ausgabe des Beratungsscheines
- Informationen über gesetzliche Bestimmungen, öffentliche und finanzielle Hilfe
- Medizinische Information zum Schwangerschaftsabbruch
- Kostenübernahme
- Empfängnisverhütung
- Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch
Wir möchten vermeiden, dass Kinder aufgrund des sensiblen Themas mit in die Beratung kommen. Gerne können sich Kinder und Begleitperson mit unseren Spielsachen und Büchern beschäftigen.
Beratungsregelung
In Deutschland ist unter Einhaltung der Beratungsregelung ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich möglich, wenn:
- der*dem Ärzt*in die Bescheinigung einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB nachgewiesen wird
- die Beratung mindesten 3 Tage vor dem Eingriff erfolgt ist
- die schwangere Person den Abbruch verlangt
- die Schwangerschaft innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis durch eine*n Ärzt*in abgebrochen wird (dies entspricht der 14. Schwangerschaftswoche, wenn vom ersten Tag der letzten Monatsblutung gerechnet wird)
Weiterreichende Informationen finden Sie auch unter:
www.familienplanung.de/schwangerschaftskonflikt/
liste.bundesaerztekammer.de/suche
Kontakt
Diakoniewerk Simeon gGmbH
Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Gesundheitszentrum
schwanger@diakoniewerk-simeon.de 030 6023158 030 602106912351 Berlin
Schwangerschaftsberatung
Terminvereinbarung telefonisch und per Mail.
Schwangerschaftskonfliktberatung
Terminvereinbarung telefonisch und per Mail. Termine werden kurzfristig vergeben.
Die Beratungsstelle ist barrierefrei.