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Bezahlung nach Tarifvertrag

Das Diakoniewerk Simeon ist eine Einrichtung im Bereich der evangelischen Kirche und Mitglied im Landesverband des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Die Arbeitsbedingungen werden entweder über einen Tarifvertrag oder in Arbeitsvertragsrichtlinien geregelt , welche die paritätisch mit Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen besetzte arbeitsrechtliche Kommissionen gemeinsam aushandeln.

In beiden Fällen können Sie mit einem verbindlichen Einkommen planen und mit Urlaubstagen rechnen, die über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen.

Im Diakoniewerk Simeon arbeiten wir in unterschiedlichen Firmen. Hier kommen sowohl Tarifverträge als auch einzeln ausgehandelte Arbeitsvertragsrichtlinien zum Tragen. Für ungefähr ein Drittel der Mitarbeitenden gilt der TV-EKBO. Das trifft vor allem auf Mitarbeitende aus der Muttergesellschaft Diakoniewerk Simeon, aus der Eingliederungshilfe und den Integrationshilfen zu. Den TV-EKBO können Sie hier einsehen:

Für die Jugendhilfe und in der Pflege gelten für Mitarbeitende die Arbeitsvertragsrichtlinien des Landesverbandes Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische-Oberlausitz (AVR DW BO).

Im Diakoniewerk Simeon gibt es eine Gesamtmitarbeitervertretung (GMAV), die Mitarbeiter*innen des Unternehmens vertritt. Die GMAV erreichen Sie wie folgt:

Kontakte

Andrea Laude

Vorsitz

gmav@diakoniewerk-simeon.de

Diakonie-Pflege Simeon gGmbH

Geschäftsstelle

mail@diakoniewerk-simeon.de 030 68904137 030 68904203
Rübelandstr. 9
12053 Berlin

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