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Mitarbeitendenvertretung (MAV) und Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Gut arbeiten als Dienstgemeinschaft

Mitarbeitendenvertretungen im Diakoniewerk Simeon engagieren sich kompetent in den jeweiligen Fachbereichen sowie auf Gesamtebene (GMAV) für die Belange der Kolleginnen und Kollegen. Mit ihrem Tun leisten sie einen wesentlichen Beitrag für den Erfolg und die Arbeitszufriedenheit im Diakoniewerk Simeon.

MAV-Vertreter*innen sind das Gegenüber der Geschäftsführung und der Dienstellenleitungen und in einer Dienstgemeinschaft verbunden. Die gemeinsame Verantwortung für den Dienst der Kirche und ihrer Diakonie verbindet Dienststellenleitungen und Mitarbeitende und verpflichtet sie zu vertrauensvoller Zusammenarbeit.

Sechs Mitarbeitendenvertretungen stehen Mitarbeitenden im gesamten Diakoniewerk Simeon zur Verfügung. Sie wählen auch aus ihren Reihen die Gesamtmitarbeiter*innenvertretung (GMAV).

Bei Fehlen einer MAV im Fachbereich übernimmt die GMAV ersatzweise die Zuständigkeit. Die GMAV hat zudem einen stimmberechtigten Sitz im Aufsichtsrat des Diakoniewerks Simeon.

Aufgaben der GMAV

Entscheidungsaufgaben

Die GMAV ist in beteiligungspflichtige, bereichsübergreifende Angelegenheiten gemäß dem Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (§ 6 Abs. 2 MVG.EKD) einzubeziehen, soweit sie Mitarbeitende und Mitarbeitervertretende aus mehreren oder allen Dienststellen betreffen. Beispielsweise Mitbestimmungs- bzw. Mitberatungsverfahren bei Personalmaßnahmen und Maßnahmen im organisatorischen und dienstplanerischen Bereich.

Konzeptionelle Aufgaben

Die GMAV erstellt Entwürfe zu Dienstvereinbarungen oder erarbeitet Kommentierungen und  Stellungnahmen zu Problemsituationen. Sie regt Projekte an sowie führt sie in Einzelfällen aus. Auf Wunsch beteiligen sich Vertreter*innen in Arbeitsgruppen des Werkes, die sich mit Mitbestimmungs- und Mitwirkungsangelegenheiten beschäftigen, wie beispielsweise Personalfindung oder Gesundheitsförderung.

Beratung und Vermittlung

Die GMAV berät vor allem die DWS Mitarbeitervertretungen in inhaltlichen wie auch in Verfahrensfragen. Wenn die direkte Kommunikation zwischen der Dienststellen-MAV, der Dienststellenleitung oder der Geschäftsführung beeinträchtigt ist, versucht die GMAV auf Anfrage, zu vermitteln und zu moderieren. Ziel ist, eine lösungsorientierte und dienstgemeinschaftliche Gesprächsebene wiederzufinden. Die GMAV berät im Bedarfsfall auch Dienststellenleitungen, zum Beispiel bei der Lösung eines speziellen Personalproblems, besonders unter dem Aspekt der Rechtssicherheit und der internen Auswirkungen.

Information

Die GMAV unterrichtet die Mitarbeitervertretungen über Neuerungen und Besonderheiten hauptsächlich per E-Mail sowie über Aushänge, Newsletter und in festen Abständen stattfindenden Treffen.

Sie berichtet außerdem dem Aufsichtsrat auf dessen Sitzungen über ihre Arbeit.

Zusätzliche Aufgaben der GMAV

Die GMAV arbeitet eng mit der Abteilung Qualität und Sicherheit in Bezug auf betriebliches Vorschlagswesen, Beschwerdemanagement, Datenschutz und Arbeitsschutz. Sie gestaltet organisatorisch und inhaltlich Klausurtage und Schulungen für alle Mitarbeitervertretungen.
Die Angebote richten sich nach den gemeinsam bestimmten Themenkreisen, Inhalten und Notwendigkeiten.

Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Die Vertrauenspersonen der SBV unterstützen und beraten in vertraulichen Gesprächen bei Fragen zu unter anderem:

  • Schwerbehinderung
  • Gleichstellung
  • Probleme auf Ihrer Arbeitsstelle aufgrund Ihrer Erkrankungen
  • Vorbereitung und/oder Begleitung zu BEM-Gesprächen
  • Hilfe bei Antragen Stellungen.
  • und weiteren Themen