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Hilfe für Angehörige und Zugehörige

Die Pflege von Menschen mit Pflegegrad und von Menschen, die mit Demenz leben, kann anstrengend und belastend sein. Es kostet Kraft und Zeit, allen Ansprüchen gerecht zu werden. Niemand kann und muss diese Aufgabe dauerhaft alleine ausführen. Es ist wichtig, auch im Sinne der Pflegebedürftigen, mit seinen Kräften hauszuhalten.

Seit Einführung des Pflegestärkungsgesetzes im Januar 2017 steht Pflegenden ein so genannter Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 Euro im Monat zur Verfügung. Dieser wird nicht ausgezahlt, kann jedoch in Unterstützungsangebote zur Pflege investiert werden. Es ist auch möglich, den monatlichen Betrag anzusparen.

Mit dem Betrag können Sie Angebote von uns wahrnehmen, die Sie entlasten. Sie können ihn nutzen für:

Angebote zum Entlastungsbetrag

  • familien- und haushaltsorientierte Aktivitäten
  • biografische Aktivitäten
  • kreative und kognitive Aktivitäten
  • sinnesorientierte Aktivitäten
  • bewegungsorientierte Aktivitäten
  • gesellschaftliche Aktivitäten
  • Botengänge
  • begleiteter Einkauf
  • Hilfe bei Anträgen und Schriftverkehr
  • Auszeit für pflegende Angehörige
  • Hilfe bei pflegebedingter Wohnraumgestaltung
  • körperbezogene Pflegemaßnahmen (bei Pflegegrad 1)

Zögern Sie nicht, uns anzusprechen, wenn Sie Fragen dazu haben.