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Diakonie-Stationen in Berlin und Brandenburg

Pflege zu Hause

Sie oder Angehörige von Ihnen sind pflegebedürftig und suchen Unterstützung? Mit uns können Sie dort sein, wo Sie am liebsten sind: in Ihren eigenen vier Wänden. Wir helfen Ihnen im Alltag und im Krankheitsfall und pflegen Sie in Ihrem Zuhause. Wir betreuen Sie in kritischen Phasen Ihres Lebens, beraten bei Demenz und leisten Pflegefachberatung im Rahmen der Pflegeversicherung für pflegende Angehörige. Unsere Diakonie-Stationen finden Sie in

Bei uns bekommen Sie, was Ihnen gesetzlich zusteht und darüber hinaus Zugewandtheit, Empathie, ein offenes Ohr und wenn Sie möchten Begleitung durch Seelsorger*innen. Seit Jahrzehnten können Sie sich auf uns als Diakonie verlassen. Jeden Tag kommen wir zu Ihnen, bei Bedarf auch mehrmals täglich. Wir arbeiten eng mit Hausärzt*innen, den Kranken- und Pflegekassen und Krankenhäusern zusammen, was Ihnen unnötige Wege erspart.

Was können Sie genau von uns erwarten?

Häusliche Krankenpflege nach SGB V

Die so genannte Behandlungspflege wird nach ärztlicher Verordnung durchgeführt. Zur Behandlungspflege zählen unter anderem:

  • Verabreichung von Injektionen wie zum Beispiel Insulin
  • Wundversorgung
  • Blutdruckmessung und Blutzuckerbestimmung
  • Medikamentenstellung und Medikamentenverabreichung
  • Versorgung nach Operationen

Zusätzlich können wir Ihnen Rezepte von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin abholen und diese in der Apotheke für Sie einlösen. Die Medikamente bringt Ihnen das Pflegepersonal dann direkt mit nach Hause.

Hilfe und Pflege im Alltag nach SGB XI

Hierunter fallen die Grundpflege oder auch häusliche Pflege genannt und die hauswirtschaftliche Versorgung. Sie finden im Rahmen der Pflegeversicherung statt und beinhalten zum Beispiel:

  • Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Beschäftigung sowie
  • Hilfe beim Putzen oder Einkaufen

Diese Leistungen werden je nach Pflegegrad von den Pflegekassen übernommen. Sie können sie auch privat in Anspruch nehmen, wenn Sie keinen Pflegegrad haben.

Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Es ist eine zusätzliche finanzielle Hilfe seitens der Pflegekasse, die neben dem Pflegegeld oder der Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden kann. Der Entlastungsbetrag ist eine reine Sachleistung und wird nicht ausgezahlt. Damit sollen vor allem pflegende Angehörige entlastet und beraten sowie Pflegebedürftige  unterstützt werden, um den Alltag selbstständig zu bewältigen. Der Entlastungsbetrag muss nicht innerhalb eines Monats ausgegeben werden, sondern kann bei Bedarf auch angespart werden. Der Entlastungsbetrag kann für Tagespflege, Diakonie Haltestellen und ambulante Pflegedienste wie die Diakonie-Stationen genutzt werden. Um welche Leistungen es sich konkret handelt, finden Sie hier: Entlastung für Angehörige

Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wir bieten die nach § 37 Abs. 3 SGB XI vorgeschriebene Beratung und Hilfestellung für pflegende Angehörige an. Wir helfen, die Qualität der häuslichen Pflege zur sichern und zeigen Pflegenden wie sie sich selbst entlasten können. Alle eingestuften Pflegebedürftigen haben Anspruch auf zwei Beratungseinsätze pro Kalenderjahr. Für Pflege-Geldleistungsempfänger ist die Pflegeberatung verpflichtend. Die Diakonie-Stationen sind ein von der Pflegekasse zugelassener Pflegedienst für die gesetzlichen Beratungsbesuche. Diese Beratung wird von ausgebildeten Krankenschwestern und Krankenpflegern durchgeführt.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Wenn Sie als pflegende Angehörige in den Urlaub möchten oder selbst im Krankenhaus, zur Reha oder aus anderen Gründen verhindert sind, die Pflege durchzuführen, können Sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Bei einem Pflegegrad von 2 - 5 stehen Ihnen sechs Wochen Verhinderungspflege in Höhe von 1.612,00 Euro im Jahr zu. Wir übernehmen in dieser Zeit die Pflege für Sie. Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass seit sechs oder über sechs Monaten mindestens Pflegegrad 1 besteht. Sprechen Sie uns dazu einfach an.